Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Solid Rock Design, Einzelunternehmen von Marco Papousek, BA MA mit Firmensitz in A-9020 Klagenfurt am Wörthersee, Schloßweg 14/1, nachfolgend in Kurzform "SolidRock" genannt, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen im Rahmen der Tätigkeiten des Unternehmers und der damit im Zusammenhang stehenden allfälligen Leistungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch SolidRock, ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig, E-Mails gelten als schriftlich.
2. Angebot, Vertragsabschluß
Alle Angebote von SolidRock sind, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werde, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn SolidRock eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich oder fernschriftlich bestätigt, oder durch Tätigwerden aufgrund des Antrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Ebenso gilt als Vertragsabschluß die schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung durch den Kunden.
Alle Leistungen von SolidRock, insbesondere schriftliche Angebote, Vorentwürfe, Skizzen, elektronische Animationen und Grafiken, sowie Texte und Abbildungen, sind vom Kunden zu überprüfen und innerhalb von drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Überprüfung gelten diese als vom Kunden genehmigt.
3. Lieferfrist
Vereinbarte Lieferfristen beginnen anhand einer Klarstellung aller Auftragseinzelheiten und gelten ab Auftragsbestätigung durch den Kunden. Die Firma SolidRock ist bemüht, vereinbarte Termine nach Möglichkeit einzuhalten. Lieferverzug gilt nur dann als eingetreten, wenn eine vom Kunden einzuräumende Nachfrist von 14 Tagen, erfolglos verstrichen ist. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Firma SolidRock. Eine Verpflichtung zur Schadenersatzleistung bei Verzug besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma SolidRock. Verzögerungen seitens des Kunden, sowie unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse entbinden SolidRock von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
4. Abnahme, Vertragsrücktritt
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt der Kunde die Ware bzw. Dienstleistung nicht oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist SolidRock
berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadenersatz kann SolidRock 30% des vereinbarten, der Bestellung oder des
Auftrags zugrunde liegenden Verkaufspreises verlangen.
SolidRock ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- der Kunde einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Kunde Dienste übermäßig in Anspruch nimmt,
- über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
Unbeachtet der Schadenersatzansprüche von SolidRock sind im Fall des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung bzw. Dienstleistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von SolidRock erbrachte Handlungen zur Vorbereitung.
5. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung sofort nach Erhalt bzw. nach Rechnungsstellung auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Reklamationen sind innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch SolidRock schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen und zu begründen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung durch die Firma SolidRock zu.
6. Zahlung
Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Barauslagen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Reiseaufwendungen, höhere Versandkosten, Transportversicherungen, etc....) sind vom Kunden zu ersetzen. SolidRock ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in der Höhe bis zu 50% der Auftragssumme laut Kostenvoranschlag zu verlangen. Der Anspruch auf Zahlung beginnt, falls nichts anderes vereinbart wird, ab Erstellung einzelner Leistungen.
Rechnungen sind je nach Absprache entweder bar oder per Überweisung zu begleichen. Zahlungen sind bei Rechnungsstellung sofort nach Erhalt, netto Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Schriftlich getroffene Skonto- oder Zahlungsvereinbarungen haben Vorrang. Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden 12% Verzugszinsen per anno zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Weiters kann SolidRock bei Zahlungsverzug, auch ohne Vertragsrücktritt, die Herausgabe aller gelieferten und noch nicht bezahlten Leistungen verlangen. Gelieferte Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten Eigentum von SolidRock.
7. Haftung
SolidRock betreibt die angebotenen Produkte und Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Verfügbarkeit. SolidRock übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten erhalten bleiben. SolidRock haftet für Schäden nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, sowie nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, verlorengegangenen Daten und eventuelle Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des SolidRock Server ausgeschlossen. SolidRock haftet darüber hinaus nicht für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter Texte und Fotos oder abgefragter Daten, sowie für Daten, die über SolidRock zugänglich sind. Weiters übernimmt SolidRock keine Gewähr, dass die angebotenen Dienste immer zugänglich sind und dass auf den Rechnern von SolidRock gespeicherte Daten immer erhalten bleiben.
8. Werknutzungsbewilligung
SolidRock, als Urheber der für den Kunden erstellten Homepage, räumt den Kunden eine Werknutzungsbewilligung des Inhaltes ein, die Internet-Seiten zu vervielfältigen und zu verbreiten. Ebenso wird der Firma SolidRock das Recht eingeräumt, die URL-Adresse, sowie die Homepage des Kunden auf ihrer eigenen Homepage anzuführen, sowie als Werbezweck zu verwenden, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht. Alle Leistungen von SolidRock, einschließlich der Vorentwürfe, Ideen, Konzepte, Layouts, etc. ..., sowie einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im Eigentum von SolidRock und können jederzeit von SolidRock zurückverlangt werden. Nicht verwertete Ideen und Konzepte können von SolidRock anderweitig verwendet werden.
SolidRock ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche andere Logfiles neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten, zu speichern und auszuwerten. Diese Daten dürfen auch zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.
a) Urheberrecht
Der Erwerb der erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte an vom Kunden allenfalls von SolidRock zur Verfügung gestellten Materialien (wie Texte, Fotos, Videos, Musik bzw. Soundeffekte) obliegt dem Kunden. Für den Fall, dass durch die auftragsgemäße Verarbeitung geschützten Materials dennoch Rechte Dritter verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, die Firma SolidRock schad- und klaglos zu halten.
b) Fremdleistungen
SolidRock ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen bzw. Personen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung von Übersetzungsdiensten für vom Kunden verlangte Sprachmutationen, das Hinzuziehen von Computerfirmen für fehlende Hardware- bzw. Softwarekomponenten seitens des Kunden, sowie einer eventuellen Domain-
9. Sonstige Bestimmungen
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder per E-Mail erfolgen und vom Empfänger (Kunde) unwidersprochen sind. Digitale Unterschriften von SolidRock werden als rechtsgültig anerkannt.
Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen, wie die Nutzung der Dienstleistungen von SolidRock durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von SolidRock.
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Klagenfurt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Klagenfurt als Gerichtsstand vereinbart.
Klagenfurt, am 01. Jänner 2022